Mit der neuen Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist das Training ab sofort nur für vollständig geimpfte oder genesene Personen möglich.
Ausgenommen von der 2G-Pflicht sind Personen unter 18 Jahren; diese können auch negativ getestet sein. Das gilt auch für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Hierfür muss eine ärztliche Bescheinigung als Nachweis vorgelegt werden.
Außerdem gelten weiterhin die allgemeinen Verhaltensregeln.